Beratung bei Schulden


Liste von Einnahmen und Ausgaben

Wenn Sie Schulden haben,
kann sich das Leben schnell verschlechtern:

  • Vielleicht haben Sie dadurch kein Geld,
    um Essen zu kaufen?
  • Vielleicht können Sie auch
    die Heizkosten nicht mehr bezahlen?
  • Vielleicht können Sie auch bald
    die Miete für die Wohnung nicht mehr bezahlen?

Die Schuldner-Beratung hilft dabei,
schnell eine Lösung zu finden:
Damit das alles nicht passiert.

Dazu sollen die Schulden wieder abgebaut werden.
Das kann Monate oder auch Jahre dauern.

Wie geht eine Schuldner-Beratung?

  • Analyse der Situation
    Analyse ist ein schweres Wort:
    Es wird geschaut,
    wo genau die Schulden her kommen.
    Es wird auch geschaut:
    wieviel Geld Sie im Monat haben.
    Und wieviel Geld Sie ausgeben.
  • Plan für die Ent-Schuldung erstellen
    Jetzt schauen wir noch genauer:
    • Eine Person hat Schulden.
          Die Person kann die Schulden aber zurückzahlen.
          Dann heißt das Ver-Schuldung
          Es wird dann ein Plan zum Abbau der Schulden gemacht.

    • Wenn man die Schulden nicht mehr zurückzahlen kann:
          heißt das Über-Schuldung.
          Dann müssen Sie vielleicht Privat-Insolvenz anmelden.
          Die Privat-Insolvenz beschreiben wir weiter unten.
  • Verhandlungen mit Gläubigern und Gläubigerinnen
    Wir sprechen gemeinsam mit den Menschen,
    bei denen Sie Schulden haben.
    Diese Menschen heißen Gläubiger und Gläubigerinnen.
    Wir nennen Sie im Text ab sofort Gläubiger.
    Die Gläubiger sind manchmal zur Stundung
    oder zum Teil-Verzicht bereit.

    Stundung und Teil-Verzicht sind schwere Worte:
    Bei der Stundung machen Sie mit dem Gläubiger aus,
    dass die Rück-Zahlung verschoben wird.
    Sie machen einen späteren Termin für diese Zahlung aus.
    Beim Teil-Verzicht verzichtet der Gläubiger
    auf einen Teil des Geldes.

    Wichtig ist:
    Der Gläubiger kann der Stundung oder dem Teilverzicht zustimmen.
    Aber er muss es nicht.

Was kostet eine Schuldner-Beratung?

Die Beratung ist kostenfrei. Sie kostet nichts.

Wie geht eine Privat-Insolvenz?

Versuch der Einigung
Sie müssen erst versuchen,
mit den Gläubigern eine Vereinbarung zu treffen:
Eine Vereinbarung zum Abbau Ihrer Schulden.
Bei dieser Vereinbarung müssen wir oder ein Anwalt dabei sein.


Antrag zur Verbaucher-Insolvenz stellen
Ein Antrag können Sie nur stellen,
wenn die Vereinbarung nicht klappt.
Der Antrag zur Verbraucher-Insolvenz
wird beim Insolvenz-Gericht gestellt.


Noch vorhandenes Geld wird aufgeteilt
Im Verfahren wird noch vorhandenes Geld
an die Personen oder Firmen verteilt,
denen Sie Geld schulden.
Auch Dinge von Wert werden verteilt:
Zum Beispiel: Grundstücke, Wohnungen oder Schmuck.


Die Wohl-Verhaltens-Phase setzt ein
Das Insolvenz-Verfahren dauert insgesamt 3 Jahre.
In dieser Zeit bekommt ein Treuhänder
einen Teil Ihres Einkommens.
Der Treuhänder verteilt dieses Geld an die Gläubiger.
Wenn Sie diese Pflicht erfüllen:
Bekommen Sie am Ende eine Befreiung von der Restschuld.
Das heißt:
Bis dahin nicht abgebaute Schulden müssen
nicht mehr bezahlt werden.

Wieviel Geld darf ich während der Privat-Insolvenz behalten?

Sie dürfen 1.340,00 € behalten.
Das Geld behalten Sie zur Sicherung Ihres Lebens-Unterhalts.
Der Betrag heißt Pfändungs-Grenze.

Es ist egal, ob dieses Geld
Sozial-Leistung, Einkommen aus Arbeit oder Rente ist.

Der Betrag darf höher sein,
wenn Kinder bei Ihnen wohnen.
Oder Sie für Kinder Unterhalt zahlen müssen.


Mehr Informationen
in Leichter Sprache

Die Diakonie Sachsen hat ein
Schulden-Wörterbuch veröffentlicht.
Um das Wörterbuch zu öffnen,
drücken Sie den Knopf:

Schuldenwörterbuch


An wen kann ich mich wenden?

Keine Abteilungen gefunden.