Ich möchte arbeiten


Menschen in einer Küche

Die Ausländer-Behörde kann sagen:
Ob sie "Erwerbs-Tätigkeit erlaubt" oder "Beschäftigung erlaubt"
in den Aufenthalts-Titel schreiben.

"Erwerbs-Tätigkeit erlaubt" heißt:
Sie dürfen auch ein eigenes Unternehmen gründen.
Zum Beispiel ein Geschäft oder Restaurant eröffnen.

"Beschäftigung erlaubt" heißt:
Sie dürfen arbeiten.

Was die Ausländer-Behörde in den Aufenthalts-Titel schreiben darf,
steht im Gesetz.

Viele Menschen aus dem Ausland dürfen in Deutschland arbeiten.
Das ist in Deutschland gewünscht.

Aber nicht jeder Mensch darf in Deutschland arbeiten.
Sie dürfen meistens nicht arbeiten:
Wenn Sie Deutschland wieder verlassen müssen.

Was ist die "Niederlassungs-Erlaubnis"?

Metallarbeiterin an einer Menschine

Sie haben schon fünf Jahre lang den Aufenthalts-Titel bekommen?
Dann erhalten Sie eine "Niederlassungs-Erlaubnis".

Ab jetzt dürfen Sie ohne "Erwerbstätigkeit erlaubt"
in Deutschland arbeiten.
Sie dürfen ein eigenes Unternehmen gründen.
Zum Beispiel ein Geschäft eröffnen.

Ich bin Student aus dem Ausland

Wenn Sie Student sind,
dürfen Sie 120 Tage im Jahr arbeiten.
Sie dürfen die Tage auch aufteilen:
Dann arbeiten Sie an 240 Tagen im Jahr je vier Stunden.

Was heißt "Beschäftigung nur mit Zustimmung
der Ausländerbehörde"?

Wenn das im Aufenthalts-Titel steht:
„Beschäftigung nur mit Zustimmung der Ausländerbehörde“
können Sie eine Arbeit suchen.

Haben Sie eine Arbeit gefunden,
brauchen Sie das OK der Ausländer-Behörde.

Das geht so:

Sie fragen bei der Agentur für Arbeit:
nach einer Stellung-Nahme.

 

Die Stellung-Nahme füllt erst der "Arbeit-Geber" aus.
Arbeit-Geber sind die Menschen,
bei denen Sie arbeiten:
die Chefs auf der Arbeit.

 

Dann füllt die Agentur für Arbeit die Stellung-Nahme aus.
Damit informiert die Agentur für Arbeit
die Ausländer-Behörde:
Ob Sie die Arbeit bekommen dürfen.
Oder ob es Menschen gibt,
die "Vorrang" haben.

Vorrang ist ein schwieriges Wort.
Es heißt:
andere Menschen vor Ihnen sollen die Arbeit bekommen.
Die Menschen sind vielleicht in Deutschland geboren.
Oder sie leben schon länger in Deutschland:
Sie dürfen deshalb bereits ohne Zustimmung arbeiten.

 

Hat keine andere Person Vorrang,
schreibt die Agentur für Arbeit das der Ausländer-Behörde.
Die Ausländer-Behörde nimmt die Information
als "Bedingung" in den Aufenthalts-Titel auf.

Bedingung heißt:
Sie dürfen in Deutschland bleiben,
solange Sie die Arbeit haben.


Dafür brauchen Sie dieses Formular:

Bitte senden Sie das Formular
immer erst an uns.

Wir schicken das Formular
an die Agentur für Arbeit.


An wen kann ich mich wenden?

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