Ich oder meine Familie
möchten nach Deutschland einreisen
Wer braucht KEIN Visum?
- Bürger der Europäischen Union
- Bürger aus Island, Liechtenstein, Norwegen oder Schweiz
Alle anderen Menschen brauchen ein Visum.
Das Visum beantragen Sie vor der Einreise nach Deutschland.
Sie bekommen das Visum in der deutschen Botschaft
in dem Land in dem Sie leben.
Die deutsche Botschaft ist die Vertretung Deutschlands
in einem anderen Staat.
Sie ist in der Stadt Ihres Heimat-Landes,
in der die Regierung sitzt.
Die Regierung ist meistens in der Haupt-Stadt des Landes.
Es gibt verschiedene Arten von Visum:
- Visum zu Besuchs-Zwecken
- Visum zum langfristigen Aufenthalt
- Arbeits-Visum
- Geschäftsvisum
Die Ausländer-Behörde im Vogelsberg-Kreis ist nicht beteiligt:
Wenn Sie nur in Deutschland Urlaub machen.
Wenn Sie noch nicht wissen:
Wann Sie wieder ausreisen,
finden Sie unten mehr Informationen:
Visum zu Besuchs-Zwecken
Sie möchten jemanden besuchen. Mit diesem Visum dürfen Sie oder Ihre Familie
bis zu 3 Monate in Deutschland bleiben.
Das Visum beantragen Sie:
- vor der Einreise nach Deutschland.
- in der deutschen Botschaft in dem Land,
in dem Sie leben.
Sie müssen dort versichern,
dass Sie genug Geld haben:
Geld um die ganze Reise zu bezahlen.
Wir nennen das: "Verpflichtungs-Erklärung".
Wir fragen hier nach Ihren Geld-Einnahmen und Geld-Ausgaben.
Die Angaben sind "freiwillig":
Niemand kann Sie zwingen,
diese Angaben zu machen.
Das kann bedeuten:
Sie bekommen kein Visum.
Es kann auch eine andere Person versichern,
dass sie den Besuch bezahlt.
Sie können auch Geld als "Sicherheitsleistung"
an den Vogelsberg-Kreis überweisen.
Das Geld bekommen Sie zurück:
Wenn die Person mit dem Besucher-Visum wieder zu Hause ist.
Visum zum langfristigen Aufenthalt
Sie möchten im Vogelsberg-Kreis leben?
Dann müssen Sie das in der deutschen Botschaft im Heimat-Land beantragen.
Die Botschaft fragt dann uns.
Wir müssen zustimmen.
Auch wenn Ihre Familie zu Ihnen
in den Vogelsberg-Kreis ziehen soll.
Wir prüfen:
was das Gesetz dazu sagt.
Dazu brauchen wir Unterlagen.
Wir sagen Ihnen: welche Unterlagen wir brauchen.
Dieses Visum heißt auch Aufenthalts-Genehmigung oder
Aufenthalts-Titel.
Arbeitsvisum
Sie möchten im Vogelsberg-Kreis arbeiten?
Dann brauchen Sie ein Arbeitsvisum.
Das bekommen Sie bei der deutschen Botschaft im Heimat-Land.
Die Botschaft fragt bei der Agentur für Arbeit an.
Die Agentur für Arbeit prüft:
was das Gesetz sagt.
Geschäftsvisum
Sie sind "geschäftlich" nach Deutschland eingeladen?
Dann brauchen Sie ein Geschäftsvisum.
Geschäftlich heißt: Ihr Unternehmen macht Geschäfte
mit einem Unternehmen in Deutschland.
Bei dem Visum bekommen Sie Hilfe
von dem Unternehmen in Deutschland.
Daher beschreiben wir den Vorgang hier nicht.
Nachweise
Nachweis der Kosten-Übernahme für Sie oder Ihre Familie oder eine andere Person:
Erklärung vom Steuer-Berater über Einnahmen, wenn Sie ein eigenes Geschäft haben:
Zusätzliche Informationen zur Verpflichtungs-
Erklärung: