Hilfe für getrennte Eltern


Allein erziehende Mutter mit Kind

Fragen können zum Beispiel sein:

  • Sollen beide Eltern das Sorge-Recht haben?
    Sorge-Recht heißt:
    Beide Eltern haben das Recht,
    sich um das Kind zu kümmern.
    Und Entscheidungen für das Kind zu treffen.
  • Soll nur ein Eltern-Teil das Sorge-Recht haben?
    Dann kann dieser Eltern-Teil
    allein Entscheidungen für das Kind treffen.
  • Soll es Besuchs-Zeiten für den anderen Eltern-Teil geben?
  • Wann sollen die Besuchs-Zeiten sein?
  • Wie kann man es den Kindern sagen?
  • Was passiert nach einer Trennung?
  • Wie kann man weiterhin gemeinsam gute Eltern sein?

Vielleicht haben Sie durch die Trennung
auch andere Probleme:
Ihr Ex-Partner oder Ihre Ex-Partnerin möchte vielleicht nicht,
dass Sie die Kinder sehen.

Dann helfen wir Ihnen mit Beratung
und Unterstützung.
Für die Eltern UND die Kinder soll die Lösung gut sein.

An wen kann ich mich wenden?

In Lauterbach und Umgebung

Corinna Schick:

  +49 6641 977-4341

Michael Facius:
  +49 6631 792-830

In Alsfeld und Umgebung

Christine Lachmund:
  +49 6631 792-834

In Schotten und Umgebung

Larissa Köhler
  +49 6631 792-830

Geld-Hilfe, wenn Sie mit Ihrem Kind allein leben

Eine Hand übergibt Geld

Die Geld-Hilfe nennen wir Unterhalts-Vorschuss.
Das ist ein schweres Wort.

Unterhalts-Vorschuss können Sie bekommen:
Wenn Sie Ihr Kind oder Ihre Kinder allein erziehen.
Und wenn der andere Eltern-Teil keinen Unterhalt
oder nur wenig Unterhalt zahlt.

Sie können Unterhalts-Vorschuss
über das Internet beantragen.

Dazu klicken Sie diesen Knopf:

Unterhalts-Vorschuss beantragen

Oder Sie rufen uns an:

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