Hilfe für getrennte Eltern
Fragen können zum Beispiel sein:
- Sollen beide Eltern das Sorge-Recht haben?
Sorge-Recht heißt:
Beide Eltern haben das Recht,
sich um das Kind zu kümmern.
Und Entscheidungen für das Kind zu treffen. - Soll nur ein Eltern-Teil das Sorge-Recht haben?
Dann kann dieser Eltern-Teil
allein Entscheidungen für das Kind treffen. - Soll es Besuchs-Zeiten für den anderen Eltern-Teil geben?
- Wann sollen die Besuchs-Zeiten sein?
- Wie kann man es den Kindern sagen?
- Was passiert nach einer Trennung?
- Wie kann man weiterhin gemeinsam gute Eltern sein?
Vielleicht haben Sie durch die Trennung
auch andere Probleme:
Ihr Ex-Partner oder Ihre Ex-Partnerin möchte vielleicht nicht,
dass Sie die Kinder sehen.
Dann helfen wir Ihnen mit Beratung
und Unterstützung.
Für die Eltern UND die Kinder soll die Lösung gut sein.
An wen kann ich mich wenden?
In Lauterbach und Umgebung
Corinna Schick:
+49 6641 977-4341
Michael Facius:
+49 6631 792-830
In Alsfeld und Umgebung
Christine Lachmund:
+49 6631 792-834
In Schotten und Umgebung
Larissa Köhler
+49 6631 792-830
Geld-Hilfe, wenn Sie mit Ihrem Kind allein leben
Die Geld-Hilfe nennen wir Unterhalts-Vorschuss.
Das ist ein schweres Wort.
Unterhalts-Vorschuss können Sie bekommen:
Wenn Sie Ihr Kind oder Ihre Kinder allein erziehen.
Und wenn der andere Eltern-Teil keinen Unterhalt
oder nur wenig Unterhalt zahlt.
Sie können Unterhalts-Vorschuss
über das Internet beantragen.
Dazu klicken Sie diesen Knopf:
Unterhalts-Vorschuss beantragen
Oder Sie rufen uns an:
Ihr Nachname beginnt mit A, B oder C
- Frau Schneider
+49 6641 977-410
Ihr Nachname beginnt mit D, E, F, G oder H
- Frau Lang
+49 6641 977-425
Ihr Nachname beginnt mit I, J oder K
- Frau Helfenbein-Haika
+49 6641 977-418
Ihr Nachname beginnt mit L, M, N, O, P, Q oder Z
- Frau Warkentin
+49 6641 977-430
Ihr Nachname beginnt mit R
- Frau Ruckelshauß
+49 6641 977-4090
Ihr Nachname beginnt mit S
- Frau Alles
+49 6641 977-4106
Ihr Nachname beginnt mit Sch,T, U, V, W, X oder Y
- Frau Spielberger
+49 6641 977-448