Hilfe vor Gericht
Eine Person muss vor Gericht:
wenn sie anderen Menschen Schaden zufügt.
Zum Beispiel:
- Wenn man im Kaufhaus etwas klaut.
- Oder wenn man andere im Streit verletzt.
Vor Gericht helfen die Mitarbeiter
vom Jugend-Amt:
Sie sprechen mit dem Jugendlichen.
Sie sprechen auch mit dem Gericht und den Eltern.
Auch mit den Opfern spricht das Amt.
Oft können die Jugendlichen sich dann bei ihrem Opfer entschuldigen.
Und den Schaden möglichst wieder gut machen.
Wen kann ich anrufen?
Wenn Sie in Freiensteinau, Grebenhain, Herbstein, Lauterbach, Lautertal,
Ulrichstein oder Wartenberg wohnen:
Wenn Sie in Antrifttal, Feldatal,
Gemünden (Felda), Homberg (Ohm),
Kirtorf, Mücke oder Schotten wohnen:
Wenn Sie in Alsfeld, Grebenau, Romrod,
Schlitz oder Schwalmtal wohnen: