Hilfe vor Gericht


Person vor Gericht

Eine Person muss vor Gericht:
wenn sie anderen Menschen Schaden zufügt.

Zum Beispiel:

  • Wenn man im Kaufhaus etwas klaut.
  • Oder wenn man andere im Streit verletzt.

Vor Gericht helfen die Mitarbeiter
vom Jugend-Amt:
Sie sprechen mit dem Jugendlichen.
Sie sprechen auch mit dem Gericht und den Eltern.

Auch mit den Opfern spricht das Amt.
Oft können die Jugendlichen sich dann bei ihrem Opfer entschuldigen.
Und den Schaden möglichst wieder gut machen.


Wen kann ich anrufen?

Wenn Sie in Freiensteinau, Grebenhain, Herbstein, Lauterbach, Lautertal, 
Ulrichstein oder Wartenberg
wohnen:

  +49 6631 792-843

Wenn Sie in Antrifttal, Feldatal,
Gemünden (Felda), Homberg (Ohm),
Kirtorf, Mücke oder Schotten
wohnen:

  +49 6631 792-853

Wenn Sie in Alsfeld, Grebenau, Romrod,
Schlitz oder Schwalmtal
wohnen:

  +49 6631 792-4544


An wen kann ich mich wenden?

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