Geldhilfe für Bus und Bahn
Wohnort
Sie müssen im Vogelsberg-Kreis wohnen.
Sie können die Fahrtkosten
vom Vogelsberg-Kreis zurück bekommen.
Dafür gibt es Voraussetzungen:
Entfernung vom Wohnort
zur Schule
- Grundschule: Klasse 1 bis 4
Der Schulweg zur Grundschule
muss länger sein als 2 Kilometer.
- Mittelstufe: Klasse 5 bis 10
Der Schulweg muss länger sein als 3 Kilometer.
Wie viel bekomme ich zurück?
Sie bekommen vom Vogelsberg-Kreis
den günstigsten Fahrpreis zurück.
Das ist das Schülerticket Hessen.
Damit die Fahrtkosten zurück-gezahlt werden,
müssen Sie einen Antrag stellen.
Den Antrag finden Sie ganz unten auf der Seite.
Was mache ich nach Klasse 9 oder 10?
Sie können auch nach der 9. oder 10. Klasse
Geld-Hilfe für Bus und Bahn bekommen:
- Wenn Ihr Kind eine Ausbildung für einen Beruf beginnt.
- Wenn Ihr Kind auf die Ausbildung für einen Beruf vorbereitet wird.
Was muss ich machen?
- Füllen Sie das Formular aus:
Geldhilfe für Bus und Bahn (pdf) - Lassen Sie das Formular in der Schule unterschreiben.
- Schicken Sie das Formular zu uns.
- Wir entscheiden: ob Sie Hilfe bekommen.
- Wenn Sie Hilfe bekommen:
schicken wir Ihnen die kostenlose Jahres-Fahr-Karte für Ihr Kind nach Hause.