Geldhilfe für Bus und Bahn


Bus mit Rollstuhlrampe

Wohnort

Sie müssen im Vogelsberg-Kreis wohnen.
Sie können die Fahrtkosten
vom Vogelsberg-Kreis zurück bekommen.
Dafür gibt es Voraussetzungen:

Entfernung vom Wohnort
zur Schule

  • Grundschule: Klasse 1 bis 4
    Der Schulweg zur Grundschule
    muss länger sein als 2 Kilometer.
  • Mittelstufe: Klasse 5 bis 10
    Der Schulweg muss länger sein als 3 Kilometer.

Wie viel bekomme ich zurück?

Sie bekommen vom Vogelsberg-Kreis
den günstigsten Fahrpreis zurück.
Das ist das Schülerticket Hessen.

Damit die Fahrtkosten zurück-gezahlt werden,
müssen Sie einen Antrag stellen.
Den Antrag finden Sie ganz unten auf der Seite.

Was mache ich nach Klasse 9 oder 10?

Sie können auch nach der 9. oder 10. Klasse
Geld-Hilfe für Bus und Bahn bekommen:

  • Wenn Ihr Kind eine Ausbildung für einen Beruf beginnt.
  • Wenn Ihr Kind auf die Ausbildung für einen Beruf vorbereitet wird.

Was muss ich machen?

  1. Füllen Sie das Formular aus:
    Geldhilfe für Bus und Bahn (pdf)


  2. Lassen Sie das Formular in der Schule unterschreiben.
  3. Schicken Sie das Formular zu uns.
  4. Wir entscheiden: ob Sie Hilfe bekommen.
  5. Wenn Sie Hilfe bekommen:
    schicken wir Ihnen die kostenlose Jahres-Fahr-Karte für Ihr Kind nach Hause.

An wen kann ich mich wenden?

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